Schmähen, Fluchen und Verfluchen. Annäherungen an das historische Verhältnis von Sprache und Gewalt

Schmähen, Fluchen und Verfluchen. Annäherungen an das historische Verhältnis von Sprache und Gewalt

Organizer(s)
Christian Jaser, Universität Klagenfurt; Gerd Schwerhoff, Technische Universität Dresden
Location
Dresden
Country
Germany
Took place
In Attendance
From - Until
14.06.2023 - 16.06.2023
By
Olivia Mayer, Institut für Geschichte, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

Die Konferenz war an den SFB 1285 „Invektivität. Konstellationen und Dynamiken der Herabsetzung“ (2017–2022) angegliedert und fand in Gedenken an den kürzlich verstorbenen Historiker Uwe Israel statt. Sie wandte sich epochenübergreifend und interkulturell Sprachgewalten des Schmähens, Fluchens und Verfluchens sowie ihrer sozial- und kulturgeschichtlichen Rahmenbedingungen zu.

GERD SCHWERHOFF (Dresden) machte mit dem von Donald Trump verwendeten Begriff der Hexenjagd auf die Aktualität der Invektivität aufmerksam. Diese definiere sich nicht nur durch die Abwertung von Personen und Gruppen mittels verbaler oder nonverbaler Kommunikation, sondern provoziere auch eine Anschlusskommunikation und bedinge eine Vielzahl von Akteur:innen. Die Trias Invektierende, Publikum und Invektierte müsse daher bei der Analyse stets mitgedacht werden. In der Vergangenheit sei die ritualisierte Sprachgewalt oft verharmlost worden, sie stehe der physischen Gewalt aber nicht nach.

STEFFEN HERRMANN (Hagen) beschäftigte sich mit der Frage, wie und warum Worte verletzen. Nach Hegel würden Beleidigungen die soziale Existenz verletzen, die auf gesellschaftlicher Anerkennung beruhe. So wolle das Objekt zum einen egalitär, aber auch individuell sein. Bei einer Beleidigung erfolge eine Herabsetzung, weil die Person sozial entwertet werde. Bei einer Diskriminierung werde das Individuum jedoch nicht herabgesetzt, sondern aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Dass Worte eine verletzende Kraft innehaben, verdeutlichen die Theorien John Austins und Pierre Bourdieus. Die Gewalt der Worte bemesse sich an ihrer performativen und rituellen Kraft, doch könne diese durch eine entsprechende Antwort abgemildert werden. Das Ignorieren eines Individuums verhindere hingegen eine Anschlusskommunikation und nehme dem Invektierten die Stimme. Abschließend sensibilisierte Herrmann dafür, dass oftmals aufgrund von gesellschaftlichen Bedingungen unbewusste Herabsetzungen erfolgen würden und verwies auf die white privileges.

SIMON MEIER-VIERACKER (Dresden) forderte, dass sich die Linguistik interdisziplinär öffnen solle, um Beleidigungen nicht nur in ihrer Semantik, sondern auch in ihrer Performanz und Interaktivität zu betrachten. So können scheinbar nicht pejorativ-expressive Wörter durchaus beleidigend sein, wie Hate speech rechtsradikaler Gruppen im digitalen Raum zeige („Neubürger […] Schätzchen, Dauergast […] Goldstück“). Diese erweiterte Analyse ermögliche der Korpus- und Computerlinguistik, Begriffe zu erkennen, die ansonsten aus dem Raster fallen würden. Anhand der Hopp-Affäre veranschaulichte Meier-Vieracker außerdem die Beschimpfungs- und Provokationskultur in der Fußballfanszene. Diese von einer Gruppe geäußerten und oftmals zur physischen Gewalt aufrufenden Beleidigungen könnten nicht ohne ihren jeweiligen Kontext verstanden werden.

Gegenstand der anschließenden Diskussion beider Vorträge war der sozial-anthropologische Ansatz der Beleidigungsforschung. Außerdem wurde erneut betont, Akteursgruppen zu unterscheiden.

Anhand der Spiegelstrafen in mittelalterlichen lehrerzählungen (Exempla) wandte sich JEAN-PIERRE WILS (Nijmwegen) der Gewalt von Metaphern und Metaphern der Gewalt zu. So hätten anthropomorphe Gottesmetaphern in der Theorie keinen Bestand, weil der Mensch sich Gott nicht annähern könne, doch durch die imaginierte Situation gingen diese dennoch auf, wie die Beispiele „Gottes Auge“ oder „Marias Bauch“ zeigen würden. Ferner seien Gotteslästerungen ein Transzendenzradikalismus, der durch Metaphern überbrückt werden müsse. Diese entfalteten ihre Wirkung nur durch eine Spiegelung der Transzendenz auf das Menschliche. Metaphern können daher zum Metaphorisierenden werden und das Metaphorisierende zu Metaphern.

Wie die Stilisierung der „Hassfigur“ funktionieren kann, veranschaulichte NIELS WERBER (Siegen) am Beispiel Uwe Tellkamps, den der Journalist Richard Kämmerling 2018 in einem Beitrag so genannt hatte. Als Indiz sah Kämmerling die Aufschiebung der Erscheinung von Tellkamps Roman „Der Schlaf in den Uhren" im Suhrkamp Verlag; als Grund gab der Journalist die rechtspopulistische Haltung des Autors an. Kämmerling nannte nicht, wer Tellkamp konkret hasse, sondern nur, dass er gehasst würde. Daraufhin habe sich der Autor selbst als eine herabgesetzte Person wahrgenommen. Insbesondere auf der Plattform Twitter schlug der Beitrag Kämmerlings Wellen und wurde weiterdiskutiert. Geschadet habe dies jedoch nicht Tellkamp, sondern einzig dem Verlag, dem Zensurversuche unterstellt wurden.

JELLE HAEMERS (Leuven) untersuchte mithilfe von spätmittelalterlichen Gerichtsakten der Niederen Lande Frauen, die im öffentlichen Raum Beleidigungen geäußert haben. Dort wo die Rechte der Frauen beschnitten seien, würden diese ihre Sprachgewalt nutzen, um zu protestieren. Die Auswertung der Quellen ergab, dass das Strafmaß bei privat geäußerten Beleidigungen nicht zwischen den Geschlechtern unterscheide, bei schmähenden Äußerungen in der Öffentlichkeit hingegen Männer eine härte Sanktionierung erfahren hätten. Während die bisherige Historiografie den Frauen die Effektivität ihrer Stimmgewalt abspreche, habe der Bürgerinnenstatus der Frauen zur Autorität zum Sprechen verholfen, so Harmers. Ebenso verdeutliche das ansteigende Strafmaß bei Beleidigungen die Angst der Obrigkeit vor der Macht der Öffentlichkeit.

FRANCISCA LOETZ (Zürich) und KATJA LINDENMANN (Zürich) wandten sich ebenfalls einem geschlechtergeschichtlichen Thema zu und sprachen über das Berühmen, wie das Prahlen im frühneuzeitlichen Zürich genannt wurde. Eine Besonderheit erfuhr das Berühmen im schweizerischen Sprachraum mit der Erweiterung zum Prahlen eines Mannes über außerehelichen Geschlechtsverkehr. Dabei sei ein genderspezifisches Gerücht in Umlauf gebracht worden, das die Ehre der Frau, aber auch die ihres Ehemannes angreife. Das Prahlen sei zunächst in einem männlich dominierten Rahmen erfolgt, in dem sich ein Mann durch seine angebliche Potenz selbst inszeniert habe. Gelangten diese Fälle jedoch vor Gericht, hätten die Prahler ihre Schuld eingestehen müssen und ihre Ehrbarkeit demonstriert. Somit beruhe das Berühmen auf der Ambiguität von Gefährdung und Konsolidierung von Geschlechternormen.

ULRIKE LUDWIG (Münster) untersuchte das „Versagte Beleidigtsein“ im Kontext der neuzeitlichen Ehrenkämpfe, das als Invektive gedacht wurde. Der ursprüngliche Beleidiger sei dadurch ausgeschlossen gewesen und der Konflikt habe nicht mehr auf Augenhöhe stattgefunden. Dieses Vorgehen habe aber durch den Versuch, eine Anschlusskommunikation herzustellen, eine erhebliche Dynamisierung und Eskalation der Auseinandersetzung zur Folge gehabt. Der Gang vor Gericht sei dabei eine Chance auf die Wiederherstellung des Ehrstatus gewesen.

JAN SIEGEMUND (Bielefeld) problematisierte zunächst die nicht zu ziehende Trennung zwischen politischen und privaten Schmähschriften der Frühen Neuzeit, sodass unterschiedliche Konfliktlinien im Modus der Invektivität integriert werden müssen. Als Strategie hätten solche Pamphlete Reputation, Angriffe auf Agenden akzeptanzorientierter Herrschaft sowie Korruption im städtischen Kontext gemein. Anonyme Schmähschriften haben sich leichter als Stimme des Volkes inszenieren können. Wie schon Haemers betonte auch Siegemund die Sorge der Obrigkeit über Unruhen. Die Pasquillant:innen hätten den Raum für öffentliche Kritik genutzt und dies als ein „Grundrecht auf Gehörfinden“ (Brakensiek) wahrgenommen, sodass ein Zusammenhang zwischen Öffentlichmachen und Gerechtigkeit bestanden habe.

Dass nicht nur die aktuellen Medien mit herabsetzenden und zur Gewalt aufrufenden Begriffen gefüllt sind, verdeutlichte CHRISTIAN JASER (Klagenfurt) anhand mittelalterlicher Bannflüche, die durch ihre sprachmagische Wirkung imaginative Gewalt evoziert hätten. Diesen Flüchen wohne symbolische Kraft inne; sie hätten das Potenzial, die soziale Welt zu verändern. Im Laufe des Mittelalters sei ein Rückgang der Exkommunikationsformulare zu erkennen. So habe sich die Wirkmacht von der Sprachmagie hin zur Performanz gewandt. Der geweihte Sprecher und Raum (Kirche) hätte die Legitimation zum Bann innegehabt und zusätzlich ein Kommunikationsscharnier zwischen Transzendenz und Erde dargestellt.

Daran anknüpfend trug FELICITY HILL (St. Andrews) zur gewaltvollen Sprache der dreimal im Kirchenjahr stattgefundenen Exkommunikationen – der sogenannten Großen Verfluchung – im mittelalterlichen England vor. Auffallend sei, dass die Flüche des 12. sowie des 14. Jahrhunderts äußerst gewaltvoll gewesen seien. Ungeklärt sei jedoch, warum es eine Lücke im 13. Jahrhundert gab. Grund dafür könnte neben den fehlenden Quellen auch die ablehnende Haltung zum Fluchen gewesen sein. Exkommunikationen hätten aber auch im 13. Jahrhundert existiert, jedoch ohne Fluchformel. Die anschließende Diskussion warf die Frage nach dem Verhältnis des Sprechaktes zur Schriftlichkeit auf. So sei der Sprechakt meist erst nach der eigentlichen Exkommunikation erfolgt. Das Ritual habe zur Ausführung gedient und sei erneuert worden, wenn das Individuum nicht reumütig gewesen sei.

Mit dem Label „Hexe“, das sich erst durch ein Gerücht verfestigte, befasste sich JOHANNES DILLINGER (Mainz/Oxford). In solchen Fällen habe die verdächtige Person nicht schweigen dürfen, sondern direkt vor Gericht gegen die Verleumdung vorgehen müssen. Die Analyse der untersuchten Fälle ergab, dass der Schmähung und dem Verfluchen im Gegensatz zum Berufen nur eine geringe Bedeutung in den Hexenprozessen zugekommen sei. Außerdem würde einer fluchenden Hexe die Verfügungsgewalt über den Teufel zugesprochen werden, die sie als seine Sklavin aber nicht besitzen könne.

IRIS GAREIS (Frankfurt am Main) untersuchte Gewalt und Sprechmacht im spanischen Kolonialreich. Zunächst sei zu erkennen, dass vermehrt spanische und kreolische Männer wegen blasphemischer Äußerungen vor einem Inquisitionstribunal gestanden hätten, während die minderprivilegierte Kolonialbevölkerung, darunter auch Frauen, der Zauberei angeklagt worden sei. Während die Kolonialbevölkerung Blasphemie angewandt habe, um ihren Unmut zu äußern, hätten die Sklaven diese genutzt, um sich vor Misshandlungen ihrer Besitzer:innen zu schützen. Denn das Fluchen habe zur Folge gehabt, dass die Peinigung abgebrochen und die Person vor ein kirchliches Tribunal gebracht worden sei. Magie, insbesondere die Liebesmagie, sei von Frauen und ihren Klientinnen genutzt worden, um eine Machtposition gegenüber Männern zu haben.

Bei JAN-FRIEDRICH MISSFELDER (Basel) standen Flugblätter und die vokale Medienpolitik der Eidgenossenschaft im Fokus. Die Flugschriften hätten durch unterschiedliche Akteur:innen gesanglich weite Verbreitung gefunden. Somit habe in ihnen das konfessionsübergreifende Potenzial einer akustischen Gemeinschaftsbildung gesteckt. Durch Hinweise innerhalb der jeweiligen Flugschriften, den Text in einer bestimmten Melodie zu singen, seien vokale Bezüge zu anderen Schriften hergestellt worden. So hätten Lieder das bevorzugte Medium des politischen Aktivismus dargestellt. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Komplexität der Lieder, die nicht nur ein rein vokales Medium gewesen seien, sondern auch in anderen Kontexten funktioniert hätten.

Bei der frühmodernen Eidgenossenschaft bleibend, befasste sich MARKUS BARDENHEUER (Basel) mit der konfessionellen Alltagspolemik, die ihren Höhepunkt in den Kappelerkriegen erfuhr. Er betonte, dass die Polemik als maskuline Debatte im Alltag stattgefunden habe. Diese Männer, meist aus der gesellschaftlichen Schicht der Handwerker und Gesellen, hätten dadurch ihre Stellung behauptet und sich selbst in den Mittelpunkt der konfessionellen Polemik gestellt.

Wie die Gelehrsamkeit zur Sprachgewalt stehe, veranschaulichte MARIAN FÜSSEL (Göttingen) am Beispiel gedruckter Gelehrtenkonflikte. Die schriftlichen Auseinandersetzungen der vormodernen Akademiker seien stets mit der Öffentlichkeit verknüpft gewesen und habituell geführt worden. Dabei sei das ungezügelte Streben nach Ehre und Selbstdünkel zu erkennen. Entging man dieser Form der Konfliktaustragung, sei die eigene Ehre sowie die Ehre der gesamten Zunft beschädigt worden. Die Analyse dieser Wortgefechte habe verschiedene institutionelle Orte und Personen zu berücksichtigen, die leicht die Grenzen der Fakultäten überschreiten könnten. Dabei sei der Grund des Streits weniger relevant als deren Ausgangssituation.

Um einen interkulturellen Vergleich zu ermöglichen, konzentrierten sich die letzten Vorträge auf das Verständnis der Blasphemie im Judentum und im Islam und auf die Frage, wie sich im Christentum dem Argument der Blasphemie bedient wurde. Im Judentum definiere sich Blasphemie als Gebrauch des Namens Gottes. Nicht nur würden Gottesläster:innen aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, sondern sie erlitten auch den Verlust am Himmelreich, so MARTIN PRZYBILSKI (Trier). Aus jüdischer Sicht sei daher der bekannteste Blasphemiker Jesus von Nazareth, jedoch habe die christliche Zensur diese Geschichte stark verändert. Im Aschkenas habe sich eine eigene Tradition des Toledot Jeschu (der Geschichte Jesu) entwickelt. Dadurch sei sich polemisch über die für die jüdische Gemeinschaft problematische Geschichte Jesu hinweggesetzt worden.

Hingegen verstehe sich Blasphemie im Islam und im Christentum als Gotteslästerung. SARAH ISLAM (Princeton/Basel) widmete sich der vormodernen Bestrafung der Blasphemie, die zu den Vergehen gegen den Islam (hadd) zählt. Ob Blasphemie eine Glaubensabwendung sei und mit dem Tod bestraft werden solle, variiere je nach Rechtsschule, insbesondere im Hinblick auf die ahl aḏ-ḏimmah und blasphemische Äußerungen im öffentlichen oder privaten Raum. Als Beispiel führte die Referentin die Herrschaft der Osmanen an, die zur Legitimation die Rechtschule der Hanafiten in ihre Politik integriert hätten. Blasphemie habe daher als Verbrechen gegen den Staat gezählt und sei mit dem Tod bestraft worden; ahl aḏ-ḏimmah, Frauen und Kinder seien generell von der Bestrafung ausgeschlossen gewesen.

Über einen Koranübersetzungsfehler eines Dominikanermönchs im 13. Jahrhundert, der Jesus zu einem Kind eines Vergewaltigers machte, referierte CHRISTOPH AUFFARTH (Bremen). Er verdeutlichte zunächst, dass die Kreuzzüge keine Mission gewesen seien, es dennoch viele interreligiöse Begegnungen zwischen Muslim:innen und Christ:innen gegeben habe. Hingegen seien Polemiker:innen bemüht gewesen, den Islam blasphemisch darzustellen, um die Kreuzzüge zu erneuern. In diesen Kontext falle auch die Koranübersetzung der Empfängnis Marias. Wilhelm von Tripolis habe Sure 19 negativ interpretiert, obwohl diese das Lukas- und das apokryphe Evangelium des Jakobus zum Vorbild gehabt habe.

Die Tagung verdeutlichte, dass eine epochen- und konfessionsübergreifende Betrachtung des Schmähens und (Ver-)Fluchens im Hinblick auf die Invektivität unerlässlich ist, da Abgrenzungen kaum ersichtlich sind. Auch der Abschlusskommentar der Organisatoren griff diese Beobachtung auf und resümierte, dass in Kontinuitätslinien gedacht werden müsse, die über das 18. Jahrhundert hinausreichen.

Konferenzübersicht:

Christian Jaser (Klagenfurt) / Gerd Schwerhoff (Dresden): Begrüßung und Einführung

Sektion I – Interdisziplinäre Zugänge

Moderation: Antje Junghanß (Dresden)

Steffen Herrmann (Hagen): Warum verletzten Worte? Zur Gewalt der Sprache

Simon Meier-Vieracker (Dresden): Beschimpfen und beleidigen: Linguistische Zugänge zu Invektivität

Jean-Pierre Wils (Nijmwegen): Die Gewalt von Metaphern und die Metaphern der Gewalt

Abendvortrag

Moderation: Dagmar Ellerbrock (Dresden)

Niels Werber (Siegen): Der Autor als „Hassfigur“. Uwe Tellkamps „Der Schlaf in den Uhren“ in den Medien

Sektion II – Praktiken des Schmähens in der europäischen Vormoderne

Moderation: Alexander Kästner (Dresden)

Jelle Haemers (Leuven): Women, Insults and Urban Politics in the Late Medieval Low Countries

Francisca Loetz (Zürich) / Katja Lindenmann (Zürich): Gehört und gehörnt – Berühmen im frühneuzeitlichen Zürich

Ulrike Ludwig (Münster): ‚Versagtes Beleidigtsein‘ als Beleidigung: Erzählstrategien über missglückte Duellforderungen vor Gericht

Jan Siegemund (Bielefeld): Schmähschriften als politisches Kommunikationsmedium

Sektion III – Fluchen und Verfluchen in der Vormoderne – Part 1

Moderation: Gerd Schwerhoff (Dresden)

Christian Jaser (Klagenfurt): Die fluchende Kirche. Rituelle Exkommunikationsformen und ihre Wahrnehmung im Mittelalter

Felicity Hill (St. Andrews): The Great Curse in Medieval England: Violent Language in Latin and the Vernacular

Johannes Dillinger (Mainz/Oxford): (Ver-)Fluchen zwischen Schmähung und Magie

Sektion V – Sprache und Gewalt – Interkulturelle Perspektiven – Part 1

Moderation: Gerd Schwerhoff (Dresden)

Martin Przybilski (Trier): Blasphemie im Judentum

Sektion IV – Sprachgewalt von Kanzel und Katheder

Moderation: Christian Jaser (Klagenfurt)

Jan-Friedrich Missfelder (Basel): Der Alte Greis und das Interim. Vokale Medienpolitik in der Eidgenossenschaft des 16. Jahrhunderts

Marian Füssel (Göttingen): Gelehrsamkeit und Sprachgewalt

Markus Bardenheuer (Basel): Geselligkeit, Glaube und Polemik in der frühmodernen Eidgenossenschaft

Sektion V – Sprache und Gewalt – Interkulturelle Perspektiven – Part 2

Moderation: Pavel Soukup (Prag)

Christoph Auffarth (Bremen): Wie kam die Jungfrau zum Kinde? Interkulturelle Blasphemie im Mittelalter

Sarah Islam (Princeton/Bern): Blasphemy in Early and Medieval Islamic History

Sektion III – Fluchen und Verfluchen der Vormoderne – Part 2

Moderation: Pavel Soukup (Prag)

Iris Gareis (Frankfurt am Main): Gewalt und Sprechmacht in Blasphemien, Flüchen und Zaubersprüchen im spanischen Kolonialreich

Christian Jaser (Klagenfurt) / Gerd Schwerhoff (Dresden): Abschlusskommentar

Editors Information
Published on
Author(s)
Contributor
Classification
Regional Classification
Subject - Topic
Additional Informations
Country Event
Conf. Language(s)
German
Language